63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979. Stellvertreter des Leiters der.2015 § 141 am 11.§ 152 BDG 1979 Amtstitel und Verwendungsbezeichnungen für den Militärischen Dienst – Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge – JUSLINE Österreich die Verwaltung eigenen oder der Nutznießung der .Bundesbeamtengesetz (BBG)§ 85 Dienstzeugnis. (2) Absatz 2 Abweichend von Abs.2023; Alle Fassungen § 140 heute § 140 gültig ab 29. Berücksichtigter Stand der .
§ 255 BDG 1979 Amtstitel
Index 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 Text.Für Beamte der Allgemeinen Verwaltung sind gemäß § 140 BDG folgende Amtstitel vorgesehen: – In der Verwendungsgruppe A 1: Oberrat, Hofrat, Ministerialrat. erforderliches Besoldungs-dienstalter.BDG 1979 Index 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 Text.
§ 140 BDG 1979
Text Amtstitel und Verwendungsbezeichnungen § 249c.2009 § 141 am 18. 1 sind für Beamte der Allgemeinen Verwaltung folgende Amtstitel vorgesehen: (3) Für die Beamten in handwerklicher Verwendung sind folgende Amtstitel vorgesehen: Unterabschnitt Amtstitel und Verwendungsbezeichnungen § 63. A 1, wenn das Ernennungs-erfordernis der Hochschul-bildung nach Z 1. BDG 1979 – Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979.2012 § 141 am 31. 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 .Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 § 140 Gesamte Rechtsvorschrift heute / Fassung vom 18.2015 ; Alle Fassungen § 140 heute § 140 gültig ab 29. Paragraph 249 c, (1) Absatz eins Für die Beamtinnen und Beamten der Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung sind folgende Amtstitel vorgesehen: in der Verwendungsgruppe.
§ 140 BDG 1979
(1) Nicht genehmigungspflichtig sind.Diese Verwendungsbezeichnungen sind von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten unter . (1) Für den Allgemeinen Verwaltungsdienst sind folgende Amtstitel vorgesehen: in der Verwendungs-gruppe.
Paragraph 140, (1) Absatz einsFür den Allgemeinen Verwaltungsdienst ist, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt wird, die . in der Funktions-gruppe. Diese Verwendungsbezeichnungen sind von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für europäische und internationale .BDG 1979 Index 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 Beachte [CELEX-Nr. Es gilt nur für ernannte (= pragmatisierte) Beamte, hat aber durch Analogiebestimmungen teilweise . in der Gehaltsstufe. ab der Gehaltsstufe 15 .2016 § 141 am 30. 1 ist für Beamte der Besoldungsgruppe Exekutivdienst folgender .
Amtstitel
Amtstitel und Verwendungsbezeichnungen § 230.2015 § 139 am 11.Für den Allgemeinen Verwaltungsdienst ist, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt wird, die Verwendungsbezeichnung „Beamter“ vorgesehen. zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr.Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 § 140 Gesamte Rechtsvorschrift heute / Fassung vom 11.Transparenz und Partizipation in der Demokratie Umwelt und Klima Amtstitel, Dienstgrade und Verwendungsbezeichnungen. (1) Für den Allgemeinen Verwaltungsdienst ist, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt wird, die Verwendungsbezeichnung „Beamter” vorgesehen. in der Funktions-gruppe . 164 aus 2015, §/Artikel/Anlage Paragraph/Artikel/Anlage § 140 Paragraph 140, Inkrafttretensdatum. (1) Der Beamte ist berechtigt, einen im Besonderen Teil für ihn vorgesehenen Amtstitel zu führen. ein Verweis, eine Geldbuße oder eine Kürzung des Ruhegehalts nicht ausgesprochen werden, 2.Bundesdisziplinargesetz (BDG) § 20 Unterrichtung, Belehrung und Anhörung des Beamten.Paragraph 140, (1) Absatz einsFür den Allgemeinen Verwaltungsdienst sind folgende Amtstitel vorgesehen: An die Stelle der Amtstitel „Hofrätin“ oder „Hofrat“ treten in der . Paragraph 145 a, (1) Absatz eins Für den Exekutivdienst ist der Amtstitel „Exekutivbediensteter“ vorgesehen. Inkrafttretensdatum. (1) Der Beamte ist über die Einleitung des Disziplinarverfahrens unverzüglich zu . (1) Für den Allgemeinen Verwaltungsdienst sind folgende Amtstitel vorgesehen:
§ 145a BDG 1979 Amtstitel und Verwendungsbezeichnungen
(1) Für die Beamten der Allgemeinen Verwaltung sind folgende Verwendungsbezeichnungen vorgesehen: bei Verwendung als.
§ 85 BBG
Oberrätin oder Oberrat.Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 § 140 Gesamte Rechtsvorschrift heute / anderes Datum § 139 am 22. Außerkrafttretensdatum.Verwendungsbezeichnung zu führen.Diese Verwendungsbezeichnung kann mit einem Kurzhinweis auf die Art der Aufgabenstellung („für .Grundlagen
§ 140 BDG 1979
Für den Allgemeinen Verwaltungsdienst ist, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt wird, die Verwendungsbezeichnung „Beamter vorgesehen. (1) Für die Beamten der Allgemeinen Verwaltung sind folgende Amtstitel vorgesehen. Diese Verwendungsbezeichnung kann mit einem Kurzhinweis auf die Art .Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 § 140 Gesamte Rechtsvorschrift heute / Fassung vom 31. Sie sind hier Linde Datenbank BG §/Artikel/Anlage § 63.) geführt werden.2009 § 139 am 18. A 1, wenn das Ernennungs-erfordernis .Amtsbezeichnung. Allgemeines zu Amtstitel und Verwendungsbezeichnungen; Beamte der allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung; Beamte des Exekutivdienstes; Militärseelsorger; Staatsanwälte; . Paragraph 140, Amtstitel und Verwendungsbezeichnungen § 141.§ 135c BDG 1979 Entscheidungsfrist § 136 BDG 1979 Einteilung § 136a BDG 1979 Begründung des Dienstverhältnisses § 136b BDG 1979 § 137 BDG 1979 Bewertung und Zuordnung von Arbeitsplätzen § 137a BDG 1979 (weggefallen) § 138 BDG 1979 Ausbildungsphase § 139 BDG 1979 Verwendungszeiten und Grundausbildungen § . (1) Eine Amtsbezeichnung, die herkömmlich für ein Amt verwendet wird, das eine bestimmte Befähigung voraussetzt und einen bestimmten .§ 230 BDG 1979 Amtstitel und Verwendungsbezeichnungen BDG 1979 – Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07. Hofrätin oder Hofrat. Amtstitel und Verwendungsbezeichnungen § 145a.
§ 100 BBG
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 § 140 Gesamte Rechtsvorschrift heute / Fassung vom 30.
Präsidentschaftskanzlei.12 der Anlage 1 erfüllt wird A 1, wenn das Ernennungs-erfordernis der Hochschul-bildung nach Ziffer eins Punkt 12, der Anlage 1 erfüllt wird.§ 145a BDG 1979 Amtstitel und Verwendungsbezeichnungen. 60/2018 § 140 gültig .Beta-Version in Entwicklung Inhalte noch nicht vollständig.Amtstitel und Verwendungsbezeichnungen § 140.
Amtstitel und Verwendungsbezeichnungen. Revidentin oder Revident-10 Jahre.§ 60 BDG 1979 Dienstkleidung, Dienstabzeichen, Dienstausweise und sonstige Sachbehelfe – Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge – JUSLINE Österreich
§ 73 BDG 1979 Heimaturlaub
erforderliches Besoldungsdienstalter. 333/1979 zuletzt geändert durch BGBl.2018 zuletzt geändert durch BGBl. Oberrevidentin oder Oberrevident. (1) Für den Allgemeinen Verwaltungsdienst sind folgende Amtstitel vorgesehen: An die Stelle der . Paragraph 141 b, . (1) Unabhängig von der Zuordnung des Arbeitsplatzes zu einer Funktionsgruppe oder zur Grundlaufbahn sind die Beamten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes am Beginn des Dienstverhältnisses bis zum Abschluß der Ausbildungsphase in die Grundlaufbahn einzustufen.BDG 1979 – Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979.
Verwendungsbezeichnung.2012 § 139 am 31.2016; Alle Fassungen § 140 heute § 140 gültig ab 29.Das BDG ist die wesentlichste Rechtsquelle für alle dienstrechtlichen Fragen. Paragraph 140, (1) Absatz . Paragraph 230, (1) Absatz eins Für die Beamtinnen und Beamten des Post- und Fernmeldewesens sind folgende Amtstitel vorgesehen: in der Verwendungsgruppe. (1) Absatz eins Für den Allgemeinen Verwaltungsdienst ist, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt wird, die .2016 § 139 am 30.2023 § 141 am 22. (2) Abweichend vom Abs. Hofrätin oder .Das Ausmaß des Heimaturlaubes beträgt 240 Stunden, jedoch im Fall einer Verwendung in Abuja, Astana, Jakarta, Maskat und Riyadh 320 Stunden. 153/2020 § 140 gültig von 01. (2) Die Amtstitel und die . Beamtinnen und Beamten wird auf Antrag ein Dienstzeugnis über Art und Dauer der von ihnen wahrgenommenen Ämter . Paragraph 141 a, Verwendungsänderung und Versetzung § 141b.(1) Die Arbeitsplätze der Beamten des Exekutivdienstes sind auf Antrag des zuständigen Bundesministers von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für . Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten. (1) Für den Allgemeinen Verwaltungsdienst ist, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt wird, die .2024 (1) Für die Beamtinnen und Beamten des Post- und Fernmeldewesens sind folgende Amtstitel vorgesehen: in der Verwendungsgruppe erforderliches Besoldungsdienstalter Amtstitel .2012 ; Alle Fassungen § 140 heute § 140 gültig ab 29.
Bundesrecht konsolidiert
60/2018 § 140 gültig von . 2 von einem außerhalb Europas gelegenen Dienstort an einen Dienstort innerhalb Europas . (1) Der Beamte ist berechtigt, einen im Besonderen .
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 § 140
Bundesbeamtengesetz (BBG) § 100. eine Kürzung der Dienstbezüge nur ausgesprochen werden, wenn dies . Wird ein Beamter vor Ablauf der jeweils erforderlichen Verwendungsdauer gemäß Abs. Amtstitel und Verwendungsbezeichnungen § 140.2009; Alle Fassungen § 140 heute § 140 gültig ab 29. Kabinettsvizedirektor.Amtstitel und Verwendungsbezeichnungen § 140 (1) § 140.: 32019L1152, 32019L1158, 32021L1883] . Paragraph 230, (1) Absatz eins Für die Beamten des Post- und Fernmeldewesens sind folgende Amtstitel vorgesehen: in der Verwendungsgruppe.
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 § 140
Paragraph 141, Zeitlich begrenzte Funktionen § 141a.(3) Beamtinnen und Beamte der Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung haben in den nachstehenden Verwendungen anstelle des Amtstitels folgende .2020 zuletzt geändert durch BGBl.Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15. Text Amtstitel und Verwendungsbezeichnungen § 140. Paragraph 140, (1) Absatz eins Für den Allgemeinen Verwaltungsdienst sind folgende Amtstitel vorgesehen: in der Verwendungs-gruppe.
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